Entlastungspaket umgesetzt!

In der Nationalratssitzung, am 18. September, wurden endlich, nach jahrelangen Forderungen des ÖAAB APS und der FCG Team Thomas Krebs, große Teile des Entlastungspakets umgesetzt:

Die Dienstrechtsnovelle für Schulen bringt verschiedene Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung des Schulbetriebs. Dazu gehört eine administrative Entlastung der Pflichtschulen, die durch verwaltungsmäßige Unterstützung im Umfang von 0,5 Stunden pro Klasse ermöglicht wird. Zudem wird die Möglichkeit zur integrativen Berufsausbildung (IBA) verlängert und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an Berufsschulen ergriffen. Neue Quereinstiegsvarianten für die Sonderpädagogik, Musik in der Primarstufe sowie für Religion werden geschaffen.

Vordienstzeiten an Pädagogischen Hochschulen, die aus einem unmittelbar vorangegangenen Landesdienstverhältnis stammen, müssen verpflichtend angerechnet werden. Der Berechnungsschlüssel für die Ressourcenvergabe an Kleinstschulclustern und Bundesschulclustern wird verbessert. Auch der organisatorische Aufwand bei Deutschförderklassen kann nun vergütet werden.

Studierende im berufsbegleitenden Masterstudium erhalten Schutzbestimmungen, und für neue Lehrkräfte wird eine Sicherheiterklärung im Dienstrecht verankert. Studierende mit mehr als 120 ECTS müssen auf die zweite Induktionswoche verzichten. Zudem werden Regelungen für Vordienstzeiten zwischen Landes- und Bundesdienst harmonisiert und Flexibilität bei Schulleitungsvertretungen erhöht. Es gibt auch Verbesserungen bei der Anrechnung von Dienstzulagen für Administratoren und Fachvorstände an humanberuflichen Schulen.

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